Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Meine Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Meine Daten gibt die Hebamme nicht ohne meine Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Meine Daten werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Mir stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
Des Weiteren gebe ich Einwilligung, dass
Allgemeine Vertragsbedingungen undTeilnahmebedingungen für Kurse
3. Umfang der Leistungen (1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.
(3) Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzt*innen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzt*innen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. Wahlleistungen
(1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammen nach diesen AGB verpflichtet.
(3) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
6. Anmeldung zu Kursen
(1) Die Anmeldung zu Kursen erfolgt über die Homepage der Hebamme. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die per E-Mail versandt wird.
(2) Das Vertragsverhältnis kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn eine Anmeldebestätigung versendet wurde.
(3) Bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen, die direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, werden Kursstunden, an der die Teilnehmerin nicht anwesend war, der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühr
7. Kursgebühren, Vorzeitige Kündigung, Verlegung von Kursterminen und Kursabsagen
(1) Die Kursgebühr für den Partner beträgt 110 €. Sie können eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen, die meisten Kassen übernehmen diese Gebühr. Die Gebühren werden mit der Anmeldung zum Kurs fällig und vor Kursbeginn in Rechnung gestellt. Der Anspruch der Hebamme auf die eben genannte Gebühr bleibt erhalten auch, wenn der Partner nicht am Kurs teilnehmen kann.
(2) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist vor Kursende nicht möglich.
(3) Die Hebamme kann manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, ebenso besteht die Möglichkeit der Erkrankung der Hebamme, in diesen Fällen müssen Kurstermine ggf. kurzfristig abgesagt werden. Sollte die Hebamme einen Crash Kurs absagen müssen, entstehen keinerlei Kosten, ebenso gilt dann ein Sonderkündigungsrecht für die Teilnehmende.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Haftung für Schäden innerhalb der Hebammen Praxisgemeinschaft Menschenskinder ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hebammenhauses oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hebammenhauses beruhen.
10. Schlussklausel
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.