AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen und Teilnahmebedingungen für Kurse                                                    

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehung der Hebamme Sabrina Froede-Ganz und der Leistungsempfängerin.

 

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privat-rechtlicher Natur.

 

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.

(3) Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzt*innen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzt*innen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

 

4. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammen nach diesen AGB verpflichtet.

(3) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist bis spätestens 10 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.

 

5. Anmeldung zu Kursen

(1) Die Anmeldung zu Kursen erfolgt über die Homepage der Hebamme. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die per E-Mail versandt wird.

(2) Das Vertragsverhältnis kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn eine Anmeldebestätigung versendet wurde.

 

6. Kursgebühren, Vorzeitige Kündigung, Verlegung von Kursterminen und Kursabsagen

(1) Die Kursgebühr für den Partner/Begleitperson beträgt 120 € und muss privat entrichtet werden. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zum Kurs fällig und vor Kursbeginn in Rechnung gestellt. Der Anspruch der Hebamme auf die eben genannte Gebühr bleibt erhalten auch, wenn der Partner/Begleitperson aus privaten Gründen nicht am Kurs teilnehmen kann.

(2) Für alle Kurse gilt: eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist 14 Tage nach Vertragsschluss, in schriftlicher Form, kostenfrei möglich. Weiter:

  • Geburtsvorbereitung: bei einem späteren Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet. Ab einem Rücktritt 4 Wochen vor Kursbeginn, oder später, ist die volle Höhe der Partnergebühr fällig, es sei denn, es kann ein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden.
  • Rückbildung: bei einem späteren Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet, es sei denn, es kann eine Ersatzteilnehmerin gefunden werden.

(3) Die Hebamme kann zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, ebenso besteht die Möglichkeit der Erkrankung der Hebamme, in diesen Fällen müssen Kurstermine ggf. kurzfristig abgesagt/verschoben werden.

 

7. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Die Haftung für Schäden innerhalb der Hebammen Praxisgemeinschaft Menschenskinder ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hebammenhauses oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hebammenhauses beruhen.

 

8. Schlussklausel

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.